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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Reitstunden, Reitbeteiligungen und sonstige Termine

 

1. Reitstunden mit Privatpferden und monatliche Reitbeteiligungen, sowie sonstige kostenpflichtige Leistungen, sind immer im Voraus (bar) zu bezahlen!

Bei der Teilnahme am wöchentlichen, regulären Reitunterricht mit Schulpferd siehe gesonderte Regelungen auf dem Anmeldeformular und Einzugsermächtigung!

Theoriestunden gelten als Reitstunden und können als solche abgehalten und berechnet werden.

2. Sollten vereinbarte Reitstunden mit Privatpferden oder sonstige verabredete Termine nicht wahrgenommen werden können, so sind diese 24h im Voraus abzusagen oder müssen voll berechnet werden.

Eine Erstattung bei Nichtteilnahme (ausser siehe "Ausnahme") an Gruppenreitstunden, welche unter die Monatspauschale für den wöchentlichen, regulären Gruppenunterricht fallen, gibt es nicht, im Einzelfall kann aber evtl. ein Ersatztermin auf Anfrage gestellt werden, auf diesen besteht jedoch kein Anspruch. Die Reitstunden müssen bei Nichtteilnahme dennoch abgesagt werden, damit der Platz in der bis dahin vereinbarten Gruppe nicht anderweitig besetzt wird. Ausnahmne: in den Ferienzeiten kann man sich von den monatlich abgerechneten Reitstunden schriftlich freistellen lassen (wenn mindestens 2 Reitstunden aber nicht mehr wie 4 Reitstunden in Folge betroffen sind). Der abgebuchte Betrag im Folgemonat wird um die schriftlich abgesagte Reitstundenanzahl dann von uns reduziert!

3. 5-er Reitkarten für Privatpferdereiter haben eine Gültigkeitsdauer von 6 Wochen ab dem erstem eingetragenem Datum oder können bei rechtzeitiger Ankündigung um die Dauer der im Voraus fest stehenden Fehltage verlängert werden (z.B. bei Urlaub oder Krankenhausaufenthalt). Reitkarten sind nicht auf Dritte übertragbar.

4. Ist der Reitschüler nicht pünktlich zur vereinbarten Reitstunde am Hof, so behält sich der Reitlehrer vor, anderen Tätigkeiten nachzugehen. Die Reitstunde wird voll berechnet.

5. Mit dem Eigentum des Hofes (z.B. Sättel) ist pfleglich umzugehen, vorsätzlich oder fahrlässig beschädigtes Zubehör wird in Rechnung gestellt!

6. Reiten auf EIGENE GEFAHR! Der Abschluss einer Unfallzusatzversicherung wird empfohlen!

7. Das Tragen eines sturzsicheren Reithelms ist Pflicht! Ebenso besteht keine Haftung für verloren gegangene Sachen und Wertgegenstände.

8. Ausdrücklicher Haftungsausschluss:

Ich bin hiermit darauf hingewiesen wurden, dass der Hofbetreiber/Pferdebesitzer/Reitlehrer für Unfälle, die ich während meiner Zeit des Aufenthaltes im Stall, beim reiten oder im Rahmen des Hofangebotes sowie auf dem gesamten Betriebsgelände erleide keinerlei Haftung übernimmt bzw. eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht.

Entsprechendes gilt für Ritte/Ausritte, die ich auf Pferden unternehme, welche vom Hof/Pferdeeigentümer zur Verfügung gestellt wurden.

Ich bin damit einverstanden, dass im Notfall ein Krankenwagen in meinem Namen oder meines Erziehungsberechtigten gerufen wird.

Erziehungsberechtigte werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Kurse, Wanderritte, usw.:
Lehrgangsbedingungen:

 

Die Anmeldung hat nur Gültigkeit bei Eingang einer Anzahlung in Höhe der Hälfte der Kursgebühren, bei Rechnungszurückstellung durch uns bekommt die Anmeldung ab Anmeldebestätigung Gültigkeit. Die Anzahlung kann in Bar, oder durch Überweisung auf das Konto der Islandpferdereitschule erfolgen!

Bei einer Stornierung vor Lehrgangsbeginn wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten bzw. in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt selbstverständlich nicht, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer stellen können. Die Restzahlung erfolgt bar bei beginn der Veranstaltung.

Sollte ein Kurs ausgebucht sein, oder findet er wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht statt, werden Sie umgehend von uns informiert und erhalten die Anmeldegebühr zurück.

Das Tragen eines sturzsicheren Reithelms ist Pflicht! Die Teilnahme an den Lehrgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und der Lehrgangsleiter sind von jeder Haftung ausgeschlossen. Ebenso besteht keine Haftung für verlorengegangene Sachen und Wertgegenstände.

Zusätzliche Bestimmungen für Ferienfreizeiten:

Die Kinder müssen ausreichend haftpflicht-, kranken- und unfallversichert sein. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass Ihr Kind an einem Schwimmbadbesuch oder ähnlichen Veranstaltungen teilnimmt, teilen Sie uns das bitte schriftlich mit. Etwaige Besonderheiten, z.B. Allergien oder Diabetes müssen ebenfalls mitgeteilt werden. Sollte ein Kind krank sein, ist der Veranstalter berechtigt, das Kind einem Arzt vorzustellen oder im Namen des Erziehungsberechtigten einen Krankenwagen zu rufen! Außerdem verpflichten sich die Sorgeberechtigten, das erkrankte Kind innerhalb von 12 Stunden bei uns abzuholen. Sollte sich das Kind nicht in die Gemeinschaft einfügen können oder unter Heimweh leiden, und deshalb die Kursteilnahme unmöglich werden, verpflichten sich die Sorgeberechtigten ebenfalls das Kind innerhalb 12 Stunden bei uns abzuholen. In den vorgenannten Fällen findet eine Rückvergütung der Kursgebühren nicht statt.

Betriebsordnung

Für: Pensionspferde, Reiter, Besitzer:

1. Auf der Koppel, im Offenstall, in der Box oder allgemein im Beisein anderer Pferde kein Pferd füttern!

„Fremde“ Pferde niemals Füttern!

 

2. Pferde auf der Koppel oder in den Stallungen sind nicht zu rufen oder anzulocken.

Jegliches stören der Herde ist zu unterlassen,

d.h. möglichst schnell und unauffällig das Pferd anhalftern und zügig die Weide/Stallungen verlassen.

Die Koppeln/Boxen/Offenställe sind kein „Spielplatz“!

Fremde Pferde = fremdes Eigentum!

 

3. Die Pferde sollten auf der Koppel kein Halfter oder Decken (Ausnahme: Abschwitzdecke nach dem Reiten) tragen, um etwaige Verletzungen zu verhindern! Ausnahmen sind nach Rücksprache mit dem Pensionsgeber

z.B. im Sommer bei Fliegenmaske, Ekzemdecke, etc. möglich.

 

4. Es ist keinen Dritten (z.B. Verwandten, Freunden, etc.) Zugang zu den Koppeln/Boxen/Offenställe zu gewähren um Unfälle zu vermeiden!

 

5. Zum Putzen der Pferde steht ausschließlich der Putzplatz zur Verfügung, diesen selbstverständlich weiträumig gekehrt und ordentlich verlassen!

 

6. Es sind nur verträgliche Pferde nebeneinander anzubinden, Reiter mit weniger verträglichen Pferden haben verträglichen Pferden zu weichen.

 

7. Die Fütterung von hofeigenem (Rau-)futter, sowie das Eintreuen der Boxen/Offenställe gehört ausschließlich in den Aufgabenbereich des Hofbesitzers und seinen ausdrücklich von ihm angewiesenen Helfern.

Zuwiderhandlungen rechtfertigen eine individuelle Erhöhung des Pensionspreises.

 

8. Zusatzkraftfutter in den Tonnen ist Eigentum des Hofes, soll das Pensionspferd vom Pensionsgeber mit solchigem versorgt werden, so ist das Futter vom Pensionsnehmer selbst zu beschaffen, oder extra abzurechnen.

 

9. „Bauliche“ Veränderungen jeglicher Art sind nicht, oder nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Hofbesitzers erlaubt (siehe Pensionsvertrag).

 

10. Die Zeit und Dauer des Koppelgangs der Boxen-/Offenstallpferde unterliegt ausschließlich dem Hofbesitzer und seiner von ihm ausdrücklich angewiesenen Helfer (wie geregelt laut Pensionsvertrag).

Das Boxen- oder Offenstallpferd des Pensionsnehmers darf (z.B. nach dem reiten zum wälzen) für höchstens 30min. auch ohne ausdrückliche Genehmigung vom Hofbesitzer zusätzlich vom Pensionsnehmer auf die dafür vom Hofbesitzer vorgesehene Koppel gebracht werden.

 

11. Pferdeäpfel, die im Ort verloren gehen, sind unverzüglich zu beseitigen!

 

12. Informationen über andere Pensions- Beritt- Zucht- Schul- und Hofpferde dürfen nicht an Dritte (z.B. fremde Interessenten auf dem Hof) weitergegeben werden.

 

13. Geritten werden darf im Gelände nur auf befestigten Wegen mit einer Mindestbreite v. 3 Metern, die Reitgesetzte des Landes Baden-Württemberg sind zu beachten!

 

14. Es gibt keine Stallruhezeiten, von 20-08 Uhr ist aber aus Rücksicht auf die Nachbarschaft Lärm zu vermeiden.